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Architekt / Spezialist

Nutzungsänderung vom Spezialisten, nicht vom Generalisten

Den Bauantrag für eine Nutzungsänderung muss eine bauvorlageberechtigte Person einreichen. GoLet ist genau darauf spezialisiert: ausschließlich Nutzungsänderungen, deutschlandweit, digital und zum Festpreispaket. Kein Nebenschauplatz neben Neubauprojekten, sondern täglich dasselbe Verfahren.

Wer deinen Bauantrag macht
Bauvorlageberechtigt
Ausschließlich Nutzungsänderungen
Deutschlandweit tätig
Digitale Abwicklung, ortsunabhängig

Spezialist, örtlicher Architekt oder selbst?

GoLet-Spezialist
Örtlicher Architekt
Selbst beim Bauamt
Spezialisiert auf Nutzungsänderung
Ausschließlich das
Nebenbei
Nein
Preis vorab bekannt
Festpreispaket
Meist nach Stunden
Viel Eigenaufwand
Digitale Abwicklung
Komplett digital
Unterschiedlich
Selbst zusammenstellen
Deutschlandweit
Ja
Meist regional
Nur dein Amt
Erfahrung mit dem Verfahren
Täglich
Gelegentlich
Erstmalig
Ein Generalist plant heute ein Einfamilienhaus und morgen eine Halle. Wir machen jeden Tag Nutzungsänderungen, deshalb kennen wir die Stolpersteine, bevor sie zum Problem werden.
GoLet, Rosenheim

Das übernehmen wir für dich

Baurechtliche Machbarkeitsprüfung
Vollständiger digitaler Bauantrag
Einreichung und Kommunikation mit dem Bauamt
Alle erforderlichen Bauvorlagen

Häufige Fragen

Brauche ich für eine Nutzungsänderung zwingend einen Architekten?

Den Bauantrag muss eine bauvorlageberechtigte Person einreichen. Genau diese Rolle übernehmen wir für dich, deutschlandweit.

Was ist der Vorteil gegenüber meinem örtlichen Architekten?

Wir machen ausschließlich Nutzungsänderungen. Dadurch kennen wir das Verfahren im Detail, arbeiten digital und nennen dir den Preis vorab als Festpreispaket.

Arbeitet ihr auch außerhalb von Bayern?

Ja, wir sind deutschlandweit tätig und kennen die Unterschiede der Landesbauordnungen.

Lass uns dein Vorhaben prüfen

Im kostenlosen Projektcheck sagen wir dir, ob deine Nutzungsänderung machbar ist und was sie kostet.