Dein Partner für reibungslose Nutzungsänderung

Schnell und zuverlässig zur rechtssicheren Kurzzeitvermietung mit GoLet

100% digital – du versendest keine Papierberge

Faire Festpreise – ohne versteckte Kosten

Wir nutzen deutschlandweit um – auch in deiner Region

Persönlich erreichbar – per Telefon, E-Mail und WhatsApp

Höchste Erfolgsquote – wir sind auf Nutzungsänderung spezialisiert

"Wie Du das Zweckentfremdungsverbot zu Deinem Vorteil nutzt"

Hallo Kurzzeitvermieter, Eigentümer oder Investor,

Wenn Du in die Kurzzeitvermietung einsteigen oder Dein bestehendes Geschäft ausbauen möchtest, musst Du Dein Objekt umnutzen.

Klingt erstmal nervig, aber ich glaube, es ist das einzige Gesetz, das Dir buchstäblich Geld in die Kasse spült, wenn Du es richtig anstellst

Denn immer mehr Städte erlassen Zweckentfremdungsverbote. Das bedeutet: Wer nicht rechtzeitig umnutzt, bleibt auf der Strecke. Aber für Dich? Das ist die Chance Deines Lebens!

Denn wenn das Angebot knapp wird, die Nachfrage aber steigt, schießen die Preise durch die Decke. Und rate mal, wer davon profitiert? Genau, Du! Weil Du schlau warst und Dein Objekt rechtzeitig umgenutzt hast.

Stell Dir vor: Tausende Euro mehr. Jedes Jahr. Mit einer einzigen Investition in die Umnutzung.

Denk dran: Die Frage ist nicht, ob Du umnutzen musst. Die Frage ist, wie leicht Du es Dir machen willst.

Jetzt stehst Du am Scheideweg:

Johannes Leutgeb, Geschäftsführer von GoLet

Weg 1 (der Profi): Du holst Dir GoLet ins Boot. Wir erledigen alles für Dich. Digital, ohne Papierkram, von echten Experten. In wenigen Wochen hast Du Deine Lizenz zum Gelddrucken in der Tasche. Unaufregend einfach.

Weg 2 (der Amateur): Du versuchst, die Umnutzung selbst durchzuziehen. Du verzettelst Dich im Papierkram, verschwendest Zeit und Nerven. Am Ende landest Du bei irgendeinem Architekten, der von Tuten und Blasen keine Ahnung hat.

Wir sind für Dich da!

Umgenutzte Objekte
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Mit über 127 erfolgreich umgenutzten Objekten in ganz Deutschland setzen wir unsere Expertise überall für dich ein. Egal ob Nord, Süd, Ost oder West – wir kennen die lokalen Besonderheiten und nutzen unsere Erfahrung, um deine Kurzzeitvermietung rechtssicher und profitabel zu machen.

"Das als Laie zu machen, ist unmöglich"

Philipp K.

Wie beginne ich mit meinem Umnutzungsantrag?

Du stehst vor der Herausforderung der Nutzungsänderung und weißt nicht, wo du anfangen sollst? Keine Sorge, wir machen es dir leicht! Während der steinige Pfad durch den Bürokratiedschungel Zeit und Nerven kostet, bieten wir dir bei GoLet den smarten Weg.

Unser Prozess ist denkbar einfach: Alles beginnt mit unserem Online-Baurecht-Check. In wenigen Minuten erfassen wir deine individuelle Situation. Unser Expertenteam für Nutzungsänderung prüft die Ergebnisse und bereitet alles für Dich vor. Du erhältst eine klare Einschätzung und einen maßgeschneiderten Handlungsplan.

Bei uns läuft alles digital und effizient. Keine Wartezeiten, kein Papierkram. Wir nehmen dir die Arbeit ab und führen dich Schritt für Schritt durch den Prozess. So kannst du dich voll und ganz auf dein Vermietungsgeschäft konzentrieren.

Bereit, den ersten Schritt zu machen? Starte jetzt deinen Baurecht-Check und bringe dein Vorhaben auf den Weg zur erfolgreichen Umsetzung.

In vier Schritten zur Nutzungsänderung Deines Objektes

1. Baurecht-Check durchführen

Du klickst auf den Button und unser Expertenteam prüft für dich das vorliegende Bauchrecht und klärt im persönlichen Kontakt mit dem örtlichen Bauamt, ob wir deine Unterkunft umnutzen können.

2. Festpreis-Garantie erhalten

Wir werden dich telefonisch über das Ergebnis informieren und dir bei eindeutigen Erfolgsaussichten den Festpreis (ohne irgendwelche versteckten Kosten) für deine Nutzungsänderung nennen.

3. Wir erstellen den Bauantrag

Unser Experten-Team bezieht nach Verfügbarkeit alle notwendigen Unterlagen digital. Dann beginnt die Erstellung deiner Bauantragsunterlagen. Das garantiert schnelle Bearbeitungszeiten und höchste Erfolgsquoten

4. Dein Baubescheid

Sobald dein Antrag genehmigt ist, kannst du deine Unterkunft sorgenfrei betreiben und bist auch gegenüber zukünftigen Zweck­entfremdungsverboten abgesichert.

"Das können nicht alle Architekten so gut"

Marcel D.

Überraschung: Deine Ferienwohnung braucht eine Nutzungsänderung – auch ohne Umbau!

Du startest gerade mit deiner Ferienwohnung durch und denkst, eine Nutzungsänderung brauchst du nicht, weil du ja nichts umgebaut hast? Vorsicht, das ist ein weitverbreiteter und teurer Irrtum!

Fakt ist: Selbst ohne bauliche Veränderungen ist eine Nutzungsänderung gesetzlich vorgeschrieben. Das meinen nicht nur wir, sondern auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen OVG 10 S 34.15). Viele Vermieter glauben, es fällt schon nicht auf. Aber die Risiken sind enorm:

  • Bußgelder bis zu 50.000€ drohen
  • Deine Immobilie könnte stillgelegt werden
  • Bei Schäden haftest du persönlich

Klingt beängstigend? Muss es nicht sein! Mit der richtigen Unterstützung ist eine legale Nutzungsänderung unkompliziert und erschwinglich. Bei GoLet sorgen wir dafür, dass deine Nutzungsänderung schnell und problemlos über die Bühne geht.

Also lass uns keine Zeit verlieren und baue Dein Geschäft auf sicherem Fundament und nicht auf Treibsand auf.

Ein für alle mal Klarheit für Dein Objekt.

Häufige Fragen zur Nutzungsänderung

Wann brauche ich eine Nutzungsänderung?

Immer dann wenn die Nutzung eines Gebäudes oder einer Einheit geändert werden soll. Dies gilt auch von langfristiger zu kurzfristiger Wohnform.

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Je nach Bundesland und Gebäudeklasse benötigen wir einige Dokumente zum Objekt die aus der (digitalen) Bauakte des Gebäudes hervorgehen. Wenn uns diese Unterlagen vorliegen, benötigen wir zwei bis 4 Wochen zur Erstellugn des Bauantrages zur Nutzungsänderung. Die Bearbeitung bei der Behörde beträgt dann je nach Personaldecke der örtlichen Behörde einige Wochen bis Monate.

Die Kosten setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen: Den zu beschaffenden Unterlagen, dem Arbeitsaufwand zum Erstellen der Formulare und Zeichnungen. Nachdem wir dein Projekt kennen, können wir dir einen Paketpreis nennen.

Voraussetzung ist das Hausnummer genaue Baurecht zu kennen. Die erste Frage die Du selbst herausfinden kannst, ist ob es in dem Ort eine Zweckentfremdungssatzung gibt. Diese verhindert grundsätzlich die Umnutzung von wohnlich genehmigten Objekte in Gewerbeliche, was ein Kurzzeitvermietungsobjekt wäre.

Ist diese Hürde genommen, bzw nicht vorhanden, ist zu überprüfen was das weitere Baurecht besagt: Gibt es einen Bebauungsplan,mit welchen Festsetzungen? Was sagt das örtliche Bauamt? Dies kannst du mit usneren GoLet Baurechtcheck überprüfen und verifizieren lassen.

Das Ergebnis dient dir als Entscheidungshilfe für dein Projekt.

Theoretisch ja, aber es ist oft komplizierter als man denkt. Die Vorschriften variieren je nach Bundesland und Kommune. Ohne Fachkenntnisse riskieren Sie Verzögerungen oder Ablehnungen. Mit GoLet sparen Sie Zeit und Nerven, da wir den Prozess kennen und optimieren.

Das kann teuer werden. Sie riskieren hohe Bußgelder, die Stilllegung Ihrer Immobilie und rechtliche Konsequenzen. Zudem können Versicherungen im Schadensfall die Zahlung verweigern. Eine Nutzungsänderung ist Ihr Schutzschild gegen diese Risiken.

In der Regel positiv. Eine genehmigte Nutzungsänderung für Kurzzeitvermietung erhöht die Flexibilität und damit oft den Wert Ihrer Immobilie. Sie öffnet neue Einnahmequellen und macht das Objekt für potenzielle Käufer oder Investoren attraktiver.