Allgmeine Geschäftsbedingungen zum Auftrag zur Nutzungsänderung

Stand 4. Juni 2025

  • 1  Gegenstand des Vertrages 
  1. Der/Die  Auftraggeber/in beauftragt die GoLet GmbH mit der Dokumentenerstellung zu einem Antrag auf Nutzungsänderung eines unter §1 Nr. 2 genannten Objekte
  • 2 Leistungsübersicht

A inkludierte Leistungen, Liste: 

  1. digitalisierte Bauantrags-Führung 
  2. Bauantragsformular nach Landesbauordnung
  3. Baubeschreibung nach Landesbauordnung
  4. Wohn/Nutzflächenberechnung
  5. Lageplan, Darstellung von Gebäude und Grundstück mit Stellplatz wenn vorhanden
  6.  Grundrissdarstellungen
  7. Ansichten und Schnittdarstellungen (aus Bestandsunterlagen aus Bauakte entnommen)
  8. Stellplatzberechnung
  9. Betriebsbeschreibung
  10. statistischer Erhebungsbogen
  11. Eingabe der Unterlagen bei Behörden
  12. Abstimmung mit Behörden im laufenden Verfahren bis Eingabe
  13. Katasterauszug zur Bauvorlage (Bezug inklusive bei Buchung Dokumentenpauschale)
  14. Baulasten Auszug (Bezug inklusive bei Buchung Dokumentenpauschale)
  15. Grundbuchauszug (Bezug inklusive bei Buchung Dokumentenpauschale
  16. Formular denkmalschutzrechtliche Beteiligung *1
  17. Übereinstimmungserklärung für Datenträger, Sachsen *2
  18. Nachweis der Löschwasserversorgung (Bezug inklusive bei Buchung Dokumentenpauschale) 
  19. Nachforderungen und deren Bearbeitung zu 1. bis 10.

*1  inklusive bei Objekten die den Denkmalstatus haben

*2 inklusive im Bundesland Sachsen

B nicht inkludierte Leistungen

Leistungen, die nicht unter § 2 Nr. 1 aufgeführt sind, gelten als zusätzliche Leistungen und werden stundenweise abgerechnet. Diese zusätzlichen Leistungen umfassen unter anderem:

  1. Nachgenehmigung und Legalisierung
  • Nachgenehmigung oder nachträgliche Legalisierung von nicht genehmigten Gebäudeteilen.
  • Änderungen im Grundriss vom genehmigten Bestand zum gebauten Zustand.
  1. Fachplanerische Nachweise und Konzepte

Nachweise und Konzepte zu:

  • Brandschutz
  • Statik
  • Naturschutz
  • Wärmeschutz
  • Schallschutz
  • Flora und Fauna

Zeitaufwand für:

  • Koordination
  • Abstimmung
  • Angebotsvergleich
  • Beauftragung
  • Auswertung

Hinweis: Fachplanerische Nachweise können bei Angebotslegung als Paket beauftragt werden.

  1. Entwurfsleistungen
  • Entwurfsleistungen, sofern nicht explizit als Zusatzleistung unter Teil 1, § 3, Nr. 5 beauftragt.
  1. Änderung der Antragsunterlagen 

Nachträgliche Änderungen der Angaben zu:

  • Bauherrschaft
  • Flur, Flurstück, Gemarkung
  • Adressen aller Art
  • Auftraggeber
  1. Nachweise zur Eignung des Objekts
  • Nachweis der Eignung des Objekts als Wohnung.
  • Nachweis von Aufenthaltsräumen gemäß Landesbauordnung.
  • Nachweis ausreichender Belüftung und Belichtung (Tageslicht und Kunstlicht).
  • Nachweis eines Vollgeschosses.
  • Einfügungsnachweis gemäß geltendem Baurecht.
  • Nachforderung zum Lageplan, zur Darstellung von Stellplätzen, Abstandsflächen, Abständen, Baulasten und Sondernutzungsrechten
  • 3 Preise und Optionen
  1. Bei Abrechnung nach Stunden erfolgt die Abrechnung durch Rechnungsstellung nach Aufwandserbingung. (“nach Stunden”)
  1. Preisermittlung bei einem Paketpreis zur Nutzungsänderung gilt Folgendes (“Paket Nutzungsänderung NAE”): 

Die Angebotspreis-Spanne erstreckt sich über die mindeste Qualität und Umfang der Bauakte bis hin zu dem bestmöglichen Umfang und Qualität der Bauakte. Die Qualität und der Umfang der Bauakte beeinflussen den finalen Angebotspreis. Der Angebotspreis hängt von Umfang und Qualität der zur Verfügung gestellten Bauakte ab.

Bei der Preisfindung des Angebotspreises wird zunächst von „bester Unterlagenqualität“ und „vollem Unterlagenumfang“ der Bauakte ausgegangen. Diese Annahme generiert die untere genannte Preisgrenze gemäß Teil 1 (Angebot) , § 3 Nr 1. und stellt den “Rechnungsbetrag” der ersten Teil-Rechnung dar.

Vorgehen: Die Bauakte wird nach Erhalt geprüft. Sind die Unterlagen schlechter und weniger umfangreich als erwartet, wird der Mehrbetrag zur unteren Preisgrenze in einer zweiten Teil-Rechnung dem Autraggeber/in in  Rechnung gestellt. Der größtmögliche Preis ist unter Teil 1, § 3 Nr. 1 “bis” genannt.

Die Ermittlung der Preisspanne erfolgt anhand einer Tabellenkalkulation, nach den Kriterien Unterlagenqualität, Unterlagenumfang der Bauakte, dem Bundesland, in dem das umzunutzende Objekt liegt, der Gebäudeklasse,  sowie dem Jahr der letzten Genehmigung des Objektes.

A Preisgebende Kriterien der Bauakte

Untere Preisgrenze, definiert durch: Beste Unterlagenqualität und höchster Unterlagenumfang (A und A)

Obere Preisgrenze, definiert durch: Minderwertige Unterlagenqualität und minimaler Unterlagenumfang (D und G)

 

Wird keine Bauakte übersendet, wird der Aufwand dahingehend, (beispielsweise die Abstimmung mit einem Vermessungsingenieur oder einem entsprechenden Dienstleister) nach Stunden abgerechnet. Die dann zur Verfügung gestellten Unterlagen werden nach demselbem Prinzip bewertet.

Qualität der Unterlagen

D  schräg fotografiert, faltiger Plan, schlechte Auflösung, schwer lesbar

C  gerade fotografiert, lesbare Auflösung, nicht faltig

B  Flachbettscan, schlechte Auflösung oder angeschnittenes Layout

A  Flachbettscan OCR, hohe Auflösung, gesamtes Layout abgebildet

Umfang der Unterlagen

H  Keine Unterlagen – Koordinierung +Erstellung nach Stundenabrechnung

G  Grundrisszeichnung der betreffenden Einheit

F  Grundrisszeichnungen alle Geschosse

E  Grundrisszeichnung der Einheit + Schnittzeichnung Gebäude + Ansichtszeichnungen

D  Grundrisszeichnungen alle Geschosse + Schnittzeichnung Gebäude + Ansichtszeichnungen

C  Grundrisszeichnungen alle Geschosse + Schnittzeichnung Gebäude + Ansichtszeichnungen+Lageplan

B  Grundrisszeichnungen aller Geschosse+Schnitte+Ansichten+Lageplan+Formulare Bauantragsformular, Baubeschreibung, Stellplatznachweis, Flächenberechnung

A  Grundrisszeichnungen alle Geschosse+Schnittzeichnungen+Ansichten+Lageplan+Formulare Bauantragsformular  Baubeschreibung, Stellplatz, Flächenberechnung, Brandschutz, Statik 

B  Beispielhafte Preisberechnung

Beispiel 1:

Qualität der Unterlagen: A (hochwertig)

Umfang der Unterlagen: A (vollständig)

Preis: [untere Preisgrenze]  zB 1.750 EUR 

Beispiel 2:

Qualität der Unterlagen: D (minderwertig)

Umfang der Unterlagen: G (minimal)

Preis: [obere Preisgrenze] z.B. 2230 EUR

  1. Dokumentenpauschale für amtliche Dokumente

Die Dokumente, welche von der amtlichen Seite bezogen werden müssen, sollen im Paket beauftragt werden.  Die Auftragnehmerin bezieht die Dokumente dann zum Festpreis der entsprechenden Behörden. 

Die Kosten für die Dokumentenpauschale betragen:

  1. 200 EUR für die Bundesländer (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen)
  2. 260 EUR für das Bundesland Niedersachsen

C Alternative: Beschaffung durch den Auftraggeber/in

Falls der Auftraggeber die Option der Dokumentenpauschale nicht wählt, ist er verpflichtet, die erforderlichen Dokumente eigenständig zu beschaffen und in digitaler Form (PDF-A) gemäß den Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung und Bauvorlageverordnung bereitzustellen. Diese Dokumente müssen vor Beginn der Projektbearbeitung per E-Mail an auftrag@golet.de übermittelt werden.

Wichtige Hinweise 

Die benötigten Dokumente können je nach Bundesland variieren. Typische Dokumente sind:

  • Grundbuchauszug
  • Löschwassernachweis
  • Baulastenauszug
  • Katasterauszug zur Bauvorlage
  • Nachbarschaftsliste
  • “AK5”, Niedersachsen
  • vereinfachter Lageplan, Niedersachsen

Die Dokumente dürfen zum Zeitpunkt der Bauantragstellung nicht älter als drei Monate sein.

Eine Unterstützung oder Beratung durch die GoLet GmbH zur Beschaffung oder zu Bezugsquellen der Dokumente wird nicht angeboten.

Empfehlung

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfehlen wir, die Dokumentenpauschale durch die GoLet GmbH in Anspruch zu nehmen. Dies spart Zeit und stellt sicher, dass alle Dokumente korrekt und vollständig vorliegen.

D Die Bauakte

  1. Die Bauakte, welche den historischen, genehmigten und nicht genehmigten Zustand des Gebäudes in mehr oder minder vollständigen und qualitativ schwankendem Ausmaß wiedergibt, wird bei digitaler Verfügbarkeit von der Auftragnehmerin digital bezogen. 
  2. Die Dokumente der Bauakte sind gesammelt in einem Vorgang zu übersenden.
  3. Die Kosten für die Bereitstellung durch das Archiv/Bauamt sind vom Auftraggeber zu tragen  und werden durch die GoLet GmbH dem Auftraggeber/in in Rechnung gestellt.
  4. Sofern die Bauakte bei den Behörden nicht digital verfügbar ist, ist die Bauakte durch den Auftraggeber die Auftraggeberin in digitaler Form (PDF Dokumente), der GoLet GmbH zur Verfügung zu stellen. 
  5. Die Bewertung der Bauakte erfolgt in beiden Fällen (Bezug durch die GoLet GmbH oder Bereitstellung durch den Auftraggeber/die Auftragnehmerin)  nach dem in § 3 beschriebenen Prinzip.
  6. Für eine umfassende und zielführende Bearbeitung benötigt die Auftragnehmerin den nachweislich “letzten Genehmigungsstand” der umzusetzenden Einheit/des Hauses. 

Einen Dienstleister zur Beschaffung der Unterlagen kann durch GoLet vermittelt werden. 

  1. Wenn keine oder nur unzureichende Objektunterlagen zur Verfügung gestellt werden können, ist durch den Auftraggeber ein Aufmaß des Objektes zu übermitteln.

Der “letzte Genehmigungsstand” umfasst:

  • Grundrisse aller Geschosse des Hauses
  • eine Schnittzeichnung vom Gebäude
  • Ansichtszeichnungen vom Gebäude
  • Aufstellung der Wohn- oder/und Nutzflächen
  • Stellplatzberechnung/Nachweis
  • letztes, genehmigte Bauantragsformular
  • letztes, genehmigte Baubeschreibung-Formular 
  • letzter, genehmigter Lageplan
  • letztes Brandschutzkonzept (bei Gebäudeklasse 4, 5 und bei GKL 3 wenn das gesamte Gebäude umgenutzt wird)
  • letzter Standsicherheitsnachweis (bei Gebäudeklasse 4, 5 und bei GKL 3 wenn das gesamte Gebäude umgenutzt wird)

E Eingabe und Nachbereitung 

  1. Eingabe der Bauantragsunterlagen durch den Auftraggeber – kein Mehrpreis

Hinweis: Die Recherche der zuständigen Behörden, die Prozessverfolgung der Bauantragsprüfung sowie die Bearbeitung behördlicher Kommunikation erfordern Fachwissen. In einigen Fällen werden Unterlagen oder Bescheide teils nur an eine Partei, wie den Bauherren oder Entwurfsverfasser, übermittelt, was das Risiko birgt, Dokumente zu übersehen oder Fristen zu versäumen.

 – wir empfehlen dringend die Eingabe durch die GoLet GmbH!

Die Eingabe der fertigen Bauantragsunterlagen erfolgt je nach den Anforderungen des jeweiligen Bundeslandes und der zuständigen Gemeinde entweder in mehrfacher Ausführung auf Papier oder digital über Plattformen wie „Mein Unternehmenskonto“, „Elster“ oder andere von den Bauämtern bereitgestellte Portale.

Bedingungen Eingabe durch den Auftraggeber

  • Die Unterlagen werden nach der digitalen Signatur durch den Auftragnehmer zum Download bereitgestellt. Eine Übersendung der Unterlagen auf Papier kann gegen einen Aufpreis nach Stundenabrechnung erfolgen.
  • Adressaten und digitale Zugänge: Die Ermittlung der zuständigen Behörde, der Adressaten sowie der erforderlichen digitalen Zugänge obliegt dem Auftraggeber. Eine telefonische Beratung oder internetbasierte Recherche durch GoLet erfolgt nicht.
  •  
  1. Eingabe und Nachverfolgung von GoLet –  Mehrpreis

GoLet übernimmt die Recherche zur Eingabe sowie die Eingabe der Bauantragsunterlagen über den geforderte Methode (Papier oder digital) der jeweiligen Behörde. 

Die Leistung umfasst die vollständige Recherche der zuständigen Behörden sowie die Verfolgung des Prozesses der Bauantragsprüfung. Darüber hinaus beinhaltet sie die Bearbeitung eingehender behördlicher Kommunikation, um sicherzustellen, dass keine relevanten Unterlagen oder Bescheide übersehen oder Fristen versäumt werden. Dies schließt insbesondere Fälle ein, in denen Behörden Dokumente ausschließlich an eine Partei, wie den Bauherren oder den Entwurfsverfasser, übermitteln. Die Ausführung dieser Aufgaben erfordert spezifisches Fachwissen, welches durch den Auftragnehmer bereitgestellt wird.

Hinweis:  Dokumente, die von Behörden dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, sind an den EntwurfVverfasser/Auftragnehmer zu übersenden. 

Ohne diese Buchung erfolgt keine Nachverfolgung oder Kontaktaufnahme mit den Behörden durch GoLet und keine Beratungsleistung für den Auftraggeber.

F Zusatzleistungen

Bedingungen für Zusatzleistungen, welche nach dem Stundensatz abgerechnet, werden im Rahmen einer Nutzungsänderung oder eines sonstigen Auftrages beauftragt werden:

  1. Entwurfsleistungen erfolgen auf Basis der vorgelegten Unterlagen, Pläne und Skizzen. Die Leistungserbringung ist in Umfang und Qualität maßgeblich von den vorgelegten Unterlagen abhängig.
  2. Es erfolgen keine Vor-Ort Termine bauseits.
  3. Es erfolgt keine Überprüfung auf bauliche Realisierbarkeit der Planungs- oder Entwurfsleistung
  4. Kosten können bis zur Kostengruppe der 1. Ebene (BKI) geschätzt (nach Fläche und Gewerk)
  5. Der Stundensatz beträgt 128 EUR zzgl. MwSt.
  • 4  Vergütung und Abrechnung 

Es erfolgt die Rechnungsstellung der Summe folgender Teilbeträge: 

  • 3 Nr. 1, die “untere Preisgrenze”, der Betrag nach § 3  Nr 2, “die Dokumentenpauschale” sowie der Betrag nach § 3  Nr 4, die “optionale Nachbereitung” in Form der ersten Teil-Rechnung mit Fälligkeit bei Unterzeichnung des Angebotes. 

Eine gegebenenfalls durch die Bauakte bedingte Nachberechnung erfolgt in einer zweiten Teilrechnung sobald die Bauakte vorliegt und bewertet werden kann. 

  • 5 Mitwirkungspflicht des Bauherrn
  1. Der Bauherrschaft bzw dem Auftraggeber obliegt eine Mitwirkungspflicht zur Verfügungstellung von Daten und Informationen, die zur Bearbeitung des Bauantrages zur Nutzungsänderung notwendig sind.  Die notwendigen Daten und Informationen sind in Form des Teil 3 dieses Angebotes separat zu übermitteln.  Dieser Teil drei geht Ihnen im Rahmen des Dokumentenmanagement nach Auftrag Bezahlung zu.
  2. Eine Änderung der übermittelten Daten während der Auftragsbearbeitung ist kostenpflichtig zum Stundensatz.
  • 6 Vertragsbedingungen
  1. Der Auftrag beginnt mit Unterzeichnung des Angebots.
  2. Die  Rechnungstellung erfolgt gemäß  § 4  nach Signatur des Angebotes.
  3. Das Objekt oder die Einheit entspricht vollständig dem genehmigten Zustand („wie gebaut“).
  4. Der aktuelle Genehmigungsstatus (Wohnraum oder Gewerbe) ist durch den Auftraggeber zu überprüfen.  Eine Nutzungsänderung setzt einen umfassenden genehmigten Bestand voraus. Die Angabe des Status ist für den Auftrag verbindlich.
  5. Es liegen keine genehmigungsrelevanten Änderungen zum genehmigten Zustand vor (z. B. kein Balkonanbau). Hinweis: Dies ist nur anhand der Bauakte überprüfbar.
  6. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (“Verbraucherschutz”) sind von diesem Angebot ausgeschlossen. Mit der Annahme des Angebots bestätigen Sie, dass Sie in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Ein Rücktritt vom Vertrag ist damit unzulässig.
  7. Aufwand durch Nichterfüllung der Vertragsbedingungen wird zum Stundensatz berechnet. 
  8. Nicht inkludierte Leistungen werden zum Stundensatz berechnet.
  9. Die Auftragnehmerin behält sich bei Nichterfüllung das Recht vor, den Auftrag zu beenden; auch dann erfolgt eine stundenweise Abrechnung.
  10. Alle Preise verstehen sich zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer.
  11. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, erfolgt die Beauftragung als geschlossenes Leistungspaket.
  12. Dokumente, Bilder und Bescheide können auf Social Media und im  Internet veröffentlicht werden. unter Persönliche Kunden- und Objektdaten werden dann unkenntlich gemacht. 
  • 7 Haftung
  1. Die GoLet GmbH haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
  2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die GoLet GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt sich auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Die GoLet GmbH haftet nicht für Verzögerungen oder Schäden, die durch unvollständige, fehlerhafte oder verspätet bereitgestellte Unterlagen des Auftraggebers entstehen.
  4. Die Haftung für rechtliche oder baurechtliche Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereichs der GoLet GmbH liegen, ist ausgeschlossen.
  5. Nachforderungen oder Änderungen durch Behörden sowie daraus resultierende Mehrkosten oder Verzögerungen fallen nicht in die Haftung der GoLet GmbH.
  6. Genehmigungsfähigkeit und behördliches Ermessen

Die GoLet GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass die Erteilung einer Baugenehmigung im alleinigen Ermessen der zuständigen Behörden liegt. Eine Garantie für die Genehmigung oder die bauliche Realisierbarkeit kann daher nicht übernommen werden. Die abschließende Bewertung und Entscheidung obliegt den Behörden, und die GoLet GmbH schließt jegliche Haftung für eine ausbleibende Genehmigung aus.

A Zusatzleistungen und Stellplatzberechnungen

  1. Für Zusatzleistungen gemäß § 3 Nr 5 übernimmt die GoLet GmbH keine Gewähr für die bauliche Realisierbarkeit oder Genehmigungsfähigkeit.
  2. Stellplatzberechnungen erfolgen nach den geltenden Vorgaben; eine Haftung für behördliche Abweichungen oder Nachforderungen wird ausgeschlossen.
  3. Digitale Kommunikation; Der Unterlagenaustausch erfolgt ausschließlich digital. Die GoLet GmbH haftet nicht für Übertragungsfehler, Datenverluste oder unbefugte Zugriffe Dritter außerhalb ihres Einflussbereichs. Der Auftraggeber ist verpflichtet, übermittelte Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.

B Verjährung

Ansprüche gegen die GoLet GmbH verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch nach drei Jahren ab Vertragsabschluss, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Haftungsparagrafen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich entsprechende Bestimmung tritt an deren Stelle.

  • 8 Bauordnungsrechtliche Themen
  1. Zulässigkeit des Vorhabens

Die Prüfung des zu Grunde liegenden Baurechts auf dem jeweiligen Grundstück eines Objektes erfolgt vorab der Bearbeitung des Auftrages zur Nutzungsänderung. Sollte sich der Antrag auf Umnutzung als baurechtlich “nicht zulässig” herausstellen, wird der Auftrag seitens GoLet kostenfrei storniert.  Eine schriftliche Auswertung des Ergebnisses kann zu 250 EUR (inkl 19%  MWSt.) bezogen werden.

  1. Stellplätze

GoLet prüft den Stellplatzbedarf  im Laufe der Auftragsbearbeitung. Sollte sich ein Mehrbedarf ergeben, kann die bisherige Arbeitsleistung zu 128EUR je Arbeitsstunde abgerechnet werden. 

Erläuterung: der Stellplatzbedarf wird bei der Antragserstellung geprüft. Wir rechnen bestehende und fiktive Stellplätze an, sollte hierbei kein Mehrbedarf entstehen, gehen wir von ausreichend Stellplätzen aus. Wird eine “Ferienwohnung” nicht explizit in der Stellplatzsatzung ausgewiesen, ziehen wir vergleichsweise die günstigere Nutzungsart zur Berechnung heran.

– Ende des Dokumentes – 

 

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